03.01.01.20 (Sachsen,Thüringen) Vorbereiten von Personalmaßnahmen
- Laufende Nr
- 99
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.01
- SYS_3
- 03.01.01
- SYS_4
- 03.01.01.20
- ORGEINHEIT
- Personaldienste
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Personalbetreuung
- ERAAA
- Vorbereiten von Personalmaßnahmen
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 10
- SAH
EA
Personelle Maßnahmen unter Berücksichtigung gesetzlicher, betrieblicher, arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher und personeller Voraussetzungen unter Beachtung von Budgetvorgaben vorbereiten und abstimmen; Qualitativen und quantitativen Personalbedarf unter Berücksichtigung von Aufgabenveränderungen, Rationalisierungen, künftiger Aufgabenentwicklung Planungsprämissen analysieren, Ergebnisse auswerten; Bewerberunterlagen prüfen, Vorauswahl treffen, Vertragsverhandlungen vorbereiten, in einem zugewiesenen Betreuungsbereich zu fördernde Mitarbeiter, nach vorgegebenen Anforderungs- und Eignungsprofilen auswählen, Angebote zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bzw. Förderungsmaßnahmen einholen und Vorauswahl treffen, Förderung überwachen, Ergebnisse auswerten; Entgeltmaßnahmen vorbereiten, Leistungsbeurteilungen auswerten, Gespräche in zugewiesenen Fällen führen, Ergebnisse dokumentieren; Maßnahmen vorschlagen und abstimmen, Ergebnisse überwachen, arbeitsrechtliche Maßnahmen vorbereiten; Bei Austritten Gespräche führen, Ursachen ermitteln, Ergebnisse dokumentieren, Zeugnisse nach vorliegenden Informationen verfassen und abstimmen; In zugewiesenen Fällen Gespräche mit Betriebsrat führen und Maßnahmen des Personalbereiches gegenüber Betriebsrat und Mitarbeitern vertreten und begründen.
BBG
Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch den Abschluss einer mindestens 4-jährigen Hochschulausbildung (z. B. Jurist/-in) erworben werden.